Dr. Monica Weber
Als selbständig anerkannter universitärer Medizinalberuf werden die Leistungen des Chiropraktors/der Chiropraktorin von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkassen übernommen, hierfür braucht es keine Verordnung. Dasselbe gilt für die Unfall-, die Militär- und die Unfallversicherung.
Wer Mitglied eines Hausarztmodells oder eines Gesundheitszentrums einer Krankenkasse (HMO) ist, braucht eine Überweisung, die im Normalfall gewährt wird.